Staatensouveränität und individuelle Strafgerichtsbarkeit in den internationalen Beziehungen - das Beispiel des internationalen Strafgerichtshofs und der Politik der USA

    Studienarbeit über Internationalen Strafgerichtshof und US-Politik

    Staatensouveränität und individuelle Strafgerichtsbarkeit in den internationalen Beziehungen - das Beispiel des internationalen Strafgerichtshofs und der Politik der USA
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    Fundierte Analyse zu IStGH, US-Politik und dem Spannungsfeld zwischen Staatensouveränität und internationaler Strafgerichtsbarkeit.

    Kurz und knapp

    • Fundierte Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik mit Schwerpunkt auf internationaler Politik und den internationalen Beziehungen der USA.
    • Die an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit der Note 1,3 bewertete Arbeit entstand im Hauptseminar „Macht und Ohnmacht der Vereinten Nationen“.
    • Untersucht wird das Spannungsverhältnis zwischen Staatensouveränität und individueller Strafgerichtsbarkeit am Beispiel des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und der US-Politik.
    • Die Arbeit erläutert die Bedeutung des Römischen Statuts vom 17. Juli 1998 und zeigt, wie der IStGH erstmals dauerhaft auch Einzelpersonen für schwerste internationale Verbrechen zur Verantwortung ziehen kann.
    • Analysiert werden rechtliche, politische und machtpolitische Konflikte zwischen internationaler Strafverfolgung, staatlicher Souveränität und dem traditionellen Völkerrecht.
    • Geeignet für Studierende und Interessierte an Völkerrecht, internationaler Politik, den Vereinten Nationen und der US-amerikanischen Außenpolitik; eingeordnet in Bücher, Fachbücher und Theologie.

    Beschreibung:

    Staatensouveränität und individuelle Strafgerichtsbarkeit in den internationalen Beziehungen – das Beispiel des Internationalen Strafgerichtshofs und der Politik der USA ist eine fundierte Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik mit Schwerpunkt auf internationaler Politik und den internationalen Beziehungen der USA. Die Arbeit wurde an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit der Note 1,3 verfasst und entstand im Rahmen des Hauptseminars „Macht und Ohnmacht der Vereinten Nationen“.

    Im Mittelpunkt steht das Spannungsverhältnis zwischen Staatensouveränität und individueller Strafgerichtsbarkeit in den internationalen Beziehungen. Mit der Verabschiedung des Römischen Statuts am 17. Juli 1998 wurde der Grundstein für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gelegt. Damit entstand eine ständige internationale Gerichtsbarkeit, die nicht mehr ausschließlich Staaten, sondern auch Einzelpersonen für besonders schwere internationale Verbrechen zur Verantwortung ziehen kann.

    Die Studienarbeit zeigt, wie diese Entwicklung ein internationales System verändert, das traditionell stark vom Prinzip der staatlichen Souveränität geprägt ist. Anhand des Internationalen Strafgerichtshofs und der Politik der USA wird untersucht, welche rechtlichen, politischen und machtpolitischen Herausforderungen mit der individuellen Strafverfolgung auf internationaler Ebene verbunden sind.

    Besonders aufschlussreich ist der Blick auf das klassische Völkerrecht. Dieses regelte lange Zeit vor allem die Beziehungen zwischen Staaten. Die Einrichtung des IStGH erweitert diesen Ansatz und wirft die Frage auf, inwieweit internationale Institutionen in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten eingreifen dürfen. Auch die bereits in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Einschränkungen staatlicher Souveränität werden in diesem Zusammenhang eingeordnet.

    Wer sich für internationale Politik, Völkerrecht, die Vereinten Nationen oder die Rolle der USA in globalen Rechtsfragen interessiert, erhält mit dieser Arbeit eine kompakte und wissenschaftlich anspruchsvolle Analyse. Sie hilft dabei, die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs, seine Bedeutung für die internationale Strafgerichtsbarkeit und die daraus entstehenden Konflikte mit dem Souveränitätsprinzip besser zu verstehen.

    Die Argumentation lässt sich wie eine politische Wegmarke lesen: Was einst ausschließlich zwischen Regierungen verhandelt wurde, betrifft nun zunehmend auch einzelne Entscheidungsträger. Genau an diesem Wendepunkt setzt die Arbeit an und macht sichtbar, wie sich das Verhältnis von staatlicher Macht, internationalem Recht und persönlicher Verantwortung verändert.

    Staatensouveränität und individuelle Strafgerichtsbarkeit in den internationalen Beziehungen – das Beispiel des Internationalen Strafgerichtshofs und der Politik der USA eignet sich damit als informative Lektüre für Studierende, politisch Interessierte und Leser, die sich vertieft mit internationaler Strafgerichtsbarkeit, US-amerikanischer Außenpolitik sowie der Rolle der Vereinten Nationen beschäftigen möchten. Das Werk ist in den Kategorien Bücher, Fachbücher und Theologie eingeordnet.

    Letztes Update: 29.08.2026 02:56

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    Praktische Tipps

    • Geeignet ist die Studienarbeit vor allem für Studierende und politisch Interessierte mit Schwerpunkt auf internationalen Beziehungen, Völkerrecht, US-Außenpolitik oder den Vereinten Nationen.
    • Grundkenntnisse zu staatlicher Souveränität, der UN-Charta und internationalen Organisationen erleichtern die Lektüre; zentrale Begriffe wie Komplementarität, Römisches Statut und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit sollten dabei gezielt nachgeschlagen werden.
    • Arbeiten Sie die Argumentation vergleichend durch: Markieren Sie Aussagen zur Position des IStGH, zur US-amerikanischen Politik und zu den jeweiligen rechtlichen sowie machtpolitischen Begründungen in unterschiedlichen Farben.
    • Ordnen Sie die Analyse zeitgeschichtlich ein, da die Arbeit von 2007 stammt; ergänzen Sie sie für aktuelle Entwicklungen durch Veröffentlichungen des IStGH, das Römische Statut in geltender Fassung und neuere Fachliteratur zur US-Politik.
    • Als weiterführende Themen bieten sich die Nürnberger Prozesse, die Sondertribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda, das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit sowie aktuelle Debatten über Haftbefehle und die Zuständigkeit des IStGH an.
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