Die deliktische Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen gem. § 826 BGB unter Umgehung des Haftungsprivilegs gem. § 323 Abs. 2 HGB

    Haftung von Wirtschaftsprüfern bei Bilanzfehlern

    Die deliktische Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen gem. § 826 BGB unter Umgehung des Haftungsprivilegs gem. § 323 Abs. 2 HGB
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    Fundierte Masterarbeit zur Prüferhaftung nach § 826 BGB – zentrale Argumente, aktuelle Rechtsprechung und praxisnahe Orientierung.

    Kurz und knapp

    • Juristische Masterarbeit aus dem Jahr 2021 zur deliktischen Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei fehlerhaften Abschlussprüfungen.
    • Analysiert wird insbesondere, ob geschädigte Dritte und Anleger Schadensersatz nach § 826 BGB geltend machen können.
    • Im Mittelpunkt steht der Wirecard-Fall sowie die mögliche Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY gegenüber geschädigten Aktionären.
    • Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen der deliktischen Haftung und dem gesetzlichen Haftungsprivileg nach § 323 Abs. 2 HGB.
    • Behandelt werden zentrale Voraussetzungen wie vorsätzlich sittenwidrige Schädigung, Kausalität, Schutzrichtung und Schadensersatz.
    • Geeignet für Studierende, Referendare, Wissenschaftler und Praktiker in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht; bewertet mit 1,3 an der Universität Münster.

    Beschreibung:

    Die deliktische Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen gem. § 826 BGB unter Umgehung des Haftungsprivilegs gem. § 323 Abs. 2 HGB ist eine juristische Masterarbeit aus dem Jahr 2021, die sich mit einer anspruchsvollen und hochaktuellen Frage des Wirtschafts- und Zivilrechts beschäftigt. Im Mittelpunkt steht die mögliche Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegenüber geschädigten Dritten und insbesondere gegenüber Anlegern.

    Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Fall der Wirecard AG: Nachdem zahlreiche Aktionäre erhebliche Verluste erlitten hatten, stellte sich die Frage, ob neben Ansprüchen gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder auch Schadensersatzansprüche gegen die mit den Abschlussprüfungen beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY bestehen können. Die Arbeit nimmt dieses Fallbeispiel zum Anlass, die Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern bei fehlerhaften Bestätigungsvermerken umfassend zu analysieren.

    Wer sich mit § 826 BGB, der Haftung von Abschlussprüfern oder dem Haftungsprivileg nach § 323 Abs. 2 HGB beschäftigt, erhält mit dieser Fachpublikation eine fundierte Grundlage für die juristische Recherche. Untersucht werden zunächst die vertragliche und vertragsähnliche Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten. Anschließend widmet sich die Arbeit den Voraussetzungen und der praktischen Bedeutung der deliktischen Haftung.

    Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, ob eine Haftung nach § 826 BGB unter Umständen eine Umgehung des gesetzlichen Haftungsprivilegs ermöglichen kann. Dabei werden zentrale rechtliche Voraussetzungen wie vorsätzlich sittenwidrige Schädigung, Kausalität, Schutzrichtung und Schaden systematisch eingeordnet. Die Arbeit unterstützt Leser dabei, komplexe Haftungsstrukturen zu verstehen und die Argumentationslinien in Rechtsprechung und Literatur besser nachzuvollziehen.

    Die verständlich aufgebaute Untersuchung eignet sich für Studierende, Referendare, Wissenschaftler und Praktiker aus den Bereichen Recht, Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Auch wer sich im Zusammenhang mit Bilanzskandalen, Anlegerhaftung oder der Verantwortung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften informieren möchte, findet hier eine spezialisierte und wissenschaftlich fundierte Darstellung.

    Ein Beispiel verdeutlicht die praktische Relevanz: Ein Anleger entscheidet sich aufgrund eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Kauf von Aktien. Später stellt sich heraus, dass wesentliche Unstimmigkeiten möglicherweise hätten erkannt werden können. Die entscheidende Frage lautet dann, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anleger seine Verluste unmittelbar gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend machen kann. Genau an diesem Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Haftungsbegrenzung und deliktischem Schadensersatz setzt die Arbeit an.

    Mit der Note 1,3 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Rahmen des LL.M.-Studiengangs Wirtschaftsrecht bietet die Masterarbeit eine hochwertige Orientierung für alle, die sich vertieft mit der deliktischen Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen und der möglichen Haftung nach § 826 BGB beschäftigen möchten.

    Letztes Update: 11.08.2026 03:54

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    Praktische Tipps

    • Geeignet ist die Masterarbeit insbesondere für Studierende, Referendare und Praktiker im Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, die die Dritthaftung von Abschlussprüfern anhand des Wirecard-Kontexts untersuchen möchten.
    • Für die Lektüre sollten Grundkenntnisse im BGB und HGB vorhanden sein, insbesondere zu § 826 BGB, § 323 HGB, Schadensersatz, Kausalität und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
    • Arbeiten Sie die Prüfungsschritte abschnittsweise heraus und erstellen Sie eine Übersicht zu Anspruchsgrundlagen, Haftungsadressaten, Schutzrichtung, Vorsatz, Kausalität und Schaden; so lassen sich die Argumentationslinien auf Fallbearbeitungen übertragen.
    • Stellen Sie beim Lesen ausdrücklich den Unterschied zwischen vertraglicher, vertragsähnlicher und deliktischer Haftung heraus und prüfen Sie anschließend, ob die jeweilige Argumentation tatsächlich zu einer Umgehung des Haftungsprivilegs nach § 323 Abs. 2 HGB führen kann.
    • Für eine aktuelle Vertiefung sollten die seit 2021 ergangene Rechtsprechung und neuere Literatur zu Wirecard, Anlegerhaftung, Abschlussprüferhaftung sowie den Reformen des Bilanz- und Abschlussprüferrechts ergänzend herangezogen werden.
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