Staatsgewalt
Staatsgewalt
Staatsgewalt
Der Begriff Staatsgewalt beschreibt die Macht, die ein Staat hat, um seine Gesetze und Regeln durchzusetzen. Diese Macht ist notwendig, damit ein Staat funktionieren kann und seine Bürger geschützt sind.
Gewaltenteilung
Die Staatsgewalt wird in der Regel in drei Bereiche aufgeteilt: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Diese Aufteilung nennt man Gewaltenteilung. Sie sorgt dafür, dass keine einzelne Person oder Gruppe zu viel Macht hat.
Legislative
Die Legislative ist der Teil der Staatsgewalt, der Gesetze macht. In Deutschland ist das der Bundestag. Er entscheidet, welche Regeln und Gesetze gelten sollen.
Exekutive
Die Exekutive führt die Gesetze aus. Sie sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. In Deutschland ist das die Regierung, also Bundeskanzler und Minister.
Judikative
Die Judikative ist der Teil der Staatsgewalt, der über die Einhaltung der Gesetze wacht. Gerichte entscheiden, ob jemand gegen ein Gesetz verstoßen hat und welche Strafe er bekommt.
Beispiel für Staatsgewalt
Ein Beispiel für Staatsgewalt ist die Polizei. Sie gehört zur Exekutive und sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt, kann die Polizei eingreifen und den Täter festnehmen.
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