Bundeswahlrecht

Bundeswahlrecht

Bundeswahlrecht

Das Bundeswahlrecht regelt, wie in Deutschland Wahlen auf Bundesebene ablaufen. Es bestimmt, wer wählen darf, wie die Stimmen gezählt werden und wie die Sitze im Bundestag verteilt werden.

Wer darf wählen?

Das Bundeswahlrecht legt fest, dass alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren wählen dürfen. Man muss seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Auch Menschen, die im Ausland leben, können unter bestimmten Bedingungen wählen.

Wie wird gewählt?

In Deutschland gibt es das sogenannte personalisiertes Verhältniswahlrecht. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.

Wie werden die Stimmen gezählt?

Die Auszählung der Stimmen erfolgt in zwei Schritten. Zuerst werden die Direktmandate vergeben. Die Kandidaten mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis gewinnen. Danach werden die Zweitstimmen gezählt, um die Sitze im Bundestag zu verteilen.

Wie werden die Sitze verteilt?

Die Sitze im Bundestag werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen verteilt. Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, kommen in der Regel nicht in den Bundestag. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt.

Besondere Regelungen

Das Bundeswahlrecht enthält auch besondere Regelungen. Dazu gehören die Fünf-Prozent-Hürde und die Möglichkeit von Überhangmandaten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das Wahlergebnis fair und repräsentativ ist.