Bundeswahlverfahren

Bundeswahlverfahren

Was ist das Bundeswahlverfahren?

Das Bundeswahlverfahren ist der Prozess, durch den in Deutschland die Mitglieder des Bundestages gewählt werden. Es legt fest, wie die Stimmen der Wähler in Sitze im Parlament umgewandelt werden.

Wie funktioniert das Bundeswahlverfahren?

Das Bundeswahlverfahren kombiniert zwei Systeme: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.

Erststimme und Direktmandate

Die Erststimme entscheidet über die Direktmandate. Der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt. Diese Kandidaten ziehen direkt in den Bundestag ein.

Zweitstimme und Verhältniswahl

Die Zweitstimme ist wichtiger für die Sitzverteilung im Bundestag. Sie bestimmt, wie viele Sitze jede Partei insgesamt erhält. Die Sitze werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt.

Überhangmandate und Ausgleichsmandate

Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, entstehen Überhangmandate. Um das auszugleichen, gibt es Ausgleichsmandate. Diese sorgen dafür, dass das Verhältnis der Sitze im Bundestag wieder stimmt.

Wahlberechtigung und Wahlbeteiligung

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren. Die Wahlbeteiligung zeigt, wie viele Wahlberechtigte tatsächlich ihre Stimme abgeben. Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig für die Demokratie.

Fazit

Das Bundeswahlverfahren ist komplex, aber es stellt sicher, dass die Wähler sowohl Personen als auch Parteien wählen können. Es sorgt für eine faire Verteilung der Sitze im Bundestag und stärkt die Demokratie in Deutschland.